Unfall
Schulweg und Schulbesuch sind versichert
Vom ersten Schultag an stehen Schülerinnen und Schüler im Unterricht, in den Pausen und bei Schulveranstaltungen, beispielsweise Wandertagen oder Klassenfahrten, unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Darauf weist jetzt die Unfallkasse NRW anlässlich des neuen Schuljahres hin. Dieser Schutz besteht auch auf dem Weg von und zur Schule. Neben dem Schulunterricht und dem Schulweg sind beispielsweise auch der Ergänzungs- und Förderunterricht in der Schule, Schulausflüge und Schulreisen sowie weitere schulische Veranstaltungen wie Theater- oder Zoobesuch versichert.
Außerdem appelliert die Unfallkasse an die Eltern, ihre Kinder in den ersten Schultagen zu begleiten und den Schulweg einzuüben. Das gilt vor allem für Gefahrenstellen wie viel befahrene oder unübersichtliche Kreuzungen.
Die kürzeste Strecke vom Elternhaus zur Schule muss nicht immer die sicherste sein. Lassen sich mit einem etwas längeren Weg Gefahrenquellen umgehen, sollten Eltern diesen “Umweg” für ihr Kind aussuchen. Dieser längere Weg steht dann auch unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Bitte melden Sie Schulweg oder Schulbesuchsunfälle hier in der Schule, damit eine entsprechende Unfallanzeige für die Unfallkasse geschrieben wird.
Bei solchen Unfällen müssen Sie bitte einen Unfallarzt aufsuchen.