Läuse
Pflichten der Eltern
Eltern sind dazu verpflichtet, den Kopflausbefall ihres Kindes der Schule zu melden, auch wenn sie eine Behandlung schon durchgeführt haben. Die Einrichtungen haben i.d.R. Formblätter, die die Eltern ausfüllen, um eine Behandlung mit einem geeigneten Kopflausmittel zu bestätigen. Besteht ein Verdacht auf einen Kopflausbefall, müssen die Eltern die Durchführung einer Untersuchung bestätigen.
Die Weitergabe der Information über den Kopflausbefall des Kindes dient nur dazu, die Verbreitung in der Schule zu stoppen. Nur wenn alle Betroffenen intensiv und gründlich daran arbeiten, die Kopfläuse loszuwerden, lässt sich die Wiederansteckungskette unter den Kindern der Einrichtung unterbrechen. Die Reinfektion (= Wieder-ansteckung) ist der häufigste Grund dafür, dass Familien und Gemeinschaftseinrichtungen einen Lausbefall nicht in den Griff bekommen.
Die psychischen und physischen Belastungen, unter denen die Familien durch einen Kopflausbefall leiden, sind groß. Deshalb gilt es mit der erforderlichen Diskretion, aber auch Offenheit, die Plage gemeinsam loszuwerden.