Hitzefrei

Wichtige Informationen zum Verfahren bei „Hitzefrei“ / Gültigkeit Mai – Oktober

Liebe Eltern,

Sollten Schwüle und Hitze in Zukunft das Unterrichten so beeinflussen, dass „Hitzefrei“ erteilt werden muss, beenden wir den Unterricht nach der 4. Stunde, d.h. um 11.35 Uhr oder nach der 5. Stunde, d.h. um 12.35 Uhr.

Alle Kinder, die eine häusliche Aufsicht vorfinden, werden dann die Schule verlassen. Diejenigen Schülerinnen und Schüler, für die keine häusliche Aufsicht gewährleistet ist, werden in der Schule beaufsichtigt und nach Stundenplan entlassen. Es wird jedoch in dieser Zeit kein Unterricht im Sinne des Stundenplanes erteilt.

Für die Kinder der Übermittagsbetreuung findet (- wie gewohnt -) nach der 4. Stunde die Betreuung statt. Dieses gilt auch für die „Offene Ganztagsschule“. Die Hausaufgaben können oft an diesen Tagen nicht in der OGS erledigt werden. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Kind, ob noch Aufgaben anstehen. Das Kollegium versucht selbstverständlich die Aufgaben zu reduzieren.