Elternarbeit

Elternarbeit

Mitwirkung in der Schule

Klassenpflegschaft

Alle Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft. Pro Klasse wird ein/e Klassenpflegschaftsvorsitzender/e und ein/e Vertreter/in gewählt.
Der Klassenpflegschaft wird immer wieder die Teilnahme an den Fachkonferenzen angeboten.

Klassenkonferenz

An der Klassenkonferenz nehmen alle Lehrkräfte, die in einer Klasse unterrichten und die/der Klassenpflegschaftsvorsitzende teil.

Schulpflegschaft

Die Schulpflegschaft ist das oberste Elterngremium einer Schule. Alle Klassenpflegschaftsvorsitzenden bilden die Schulpflegschaft. Die Schulleitung und die Stellvertreter der Klassenpflegschaftsvorsitzenden nehmen mit beratender Stimme teil. Die Schulpflegschaft wählt den/die Schulpflegschaftsvorsitzenden/de und deren Vertreter/Vertreterin und die Elternvertreter/ -vertreterinnen für die Schulkonferenz.

Schulkonferenz

In der Schulkonferenz werden alle Entscheidungen, die für eine Schule wichtig sind, getroffen. Die Schulkonferenz setzt sich aus den in der Schulpflegschaft gewählten Elternvertretern/ -vertreterinnen und den in der Lehrerkonferenz gewählten Vertretern/ Vertreterinnen des Lehrerkollegiums zusammen. Die Leitung der OGS nimmt auch an der Schulkonferenz teil. Die Schulleiterin hat den Vorsitz und leitet die Veranstaltung.