
Förder- und Forderkonzept ...
„Ziel ist es, im Schulsystem jeder Schülerin und jedem Schüler unabhängig von der Herkunft die Nutzung und Entfaltung der individuellen Potenziale und Chancen zu ermöglichen. Dies soll über eine „Individuelle Förderung“ erreicht werden, die das pädagogische Grundprinzip aller Schulen in Nordrhein-Westfalen (NRW) ist.
Basis dafür ist § 1 des Schulgesetzes NRW „Recht auf Bildung, Erziehung und individuelle Förderung“:
(1) Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf seine wirtschaftliche Lage und Herkunft und sein Geschlecht ein Recht auf schulische Bildung, Erziehung und individuelle Förderung. Dieses Recht wird nach Maßgabe dieses Gesetzes gewährleistet.“
(Landesregierung NRW)
Wir versuchen mit unserer pädagogischen Erziehung dieses Ziel immer wieder im Blick zu haben und arbeiten an gemeinsamen Förder-und Fordergedanken für unsere Schulkinder .
Unser ausführliches Förder- und Forderkonzept können Sie gerne in unserer Schule einsehen.